Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Netprom Reklam Tic. Ltd. Şti.
für
das Firmenverzeichnis u.a. unter www.firmenhinweis.com
§ 1
Vertragspartner
1)
Die Netprom Reklam Tic. Ltd. Şti., nachfolgend auch Netprom genannt, schließt Verträge nur mit
Unternehmern gemäß § 14 BGB, nicht mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB. Ein
Unternehmer ist dabei eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Ein Verbraucher ist dabei neun eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2)
Der Vertrag kommt zwischen der
Netprom und dem Kunden, nachfolgend auch Auftraggeber genannt, zustande.
3)
Die im Firmenverzeichnis
aufgeführten Daten von Unternehmen, die nicht Vertragspartner der Netprom sind,
stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Die Darstellung dieser Inhalte
begründet kein Vertragsverhältnis zwischen Netprom und dem jeweiligen
Unternehmen.
§ 2
Vertragsschluss
1)
Um einen Vertrag über einen
kostenpflichtigen Eintrag in ein Firmenverzeichnis, z.B. www.firmenhinweis.com
zu vereinbaren, muss der Kunde das seinen Wünschen entsprechend angefertigte
Angebot auf Erstellung eines kostenpflichtigen Eintrags selbst oder durch eine
bevollmächtigte Person unterzeichnen und an die Netprom übermitteln.
2)
In der Folge kann die Netprom das
vom Kunden unterzeichnete Angebot annehmen. Die Netprom ist verpflichtet, den
Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Antrags bei ihr über eine
Ablehnung des Antrags auf Erstellung eines kostenpflichtigen Eintrags zu
informieren. Erfolgt keine Ablehnungserklärung der Netprom gegenüber dem Kunden
gilt der Vertrag, dessen Inhalte zuvor zwischen der Netprom und dem Kunden
besprochen wurden, als von der Netprom genehmigt. Mit der Genehmigung des Vertrags
durch Netprom ist der Vertrag zustande gekommen.
3)
Der Kunde hat die Möglichkeit,
gegen eine Zusatzvergütung weitere online-Optionen kostenpflichtig zu buchen,
welche zu einer weiteren Steigerung seiner Onlinepräsenz führen sollen.
Entsprechende Vertragsergänzungen und Vertragserweiterungen gelten erst mit
Genehmigung durch die Netprom als vereinbart.
§ 3
Laufzeit, Verlängerung und
Kündigung des Vertrags
1)
Die Mindestvertragslaufzeit
beträgt, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, zwei Jahre. Die
Laufzeit beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Abweichende
Vertragslaufzeiten sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.
2)
Soweit vom Kunden weitere Optionen
dazu gebucht werden, gelten diese für die Laufzeit des Vertrags. Abweichende
Vertragslaufzeiten sind zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren.
3)
Der Vertrag verlängert sich
jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit durch den Kunden oder Netprom schriftlich gekündigt wird.
Entscheidend ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung.
4)
Das Kündigungsrecht des Kunden
gemäß § 648 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet auf sein Recht, den
Vertrag bis zur Vollendung, also der Veröffentlichung der Eintragung im
Firmenverzeichnis, zu kündigen.
§ 4
Pflichten der Netprom
1)
Die Netprom wird dafür Sorge
tragen, dass die von den Kunden erteilten Aufträge nach bestem Wissen umgesetzt
und publiziert werden. Sie wird dabei die vom Kunden beigebrachten Daten und
Informationen sowie Vorlagen verwenden und für den Eintrag im Firmenverzeichnis
vorbereiten.
2)
Die Netprom wird die ihr
übermittelten Daten, Informationen und Vorlagen prüfen und auf gesetzes- oder
sittenwidrige Inhalte hin kontrollieren. Die Netprom ist dazu berechtigt,
derartige Inhalte nicht zur Veröffentlichung weiterzugeben. Eine
Verantwortlichkeit der Netprom resultiert aus dem Recht zur Prüfung nicht.
Verantwortlich für die Inhalte bleibt der Kunde.
3)
Die Netprom schuldet keine
bestimmte Publizität der für den Kunden zu erbringenden Leistung im Internet.
§ 5
Pflichten des Kunden
1)
der Kunde ist dazu verpflichtet,
daran mitzuwirken, dass ein optimal gestalteter Verzeichniseintrag erstellt
werden kann. Der Kunde wird der Netprom Inhalte in einer akzeptablen
Bildschirmauflösung beibringen. Er hat dabei die Anforderungen einer
Darstellung im Internet zu beachten.
2)
Der Kunde ist dazu verpflichtet,
die zur Einstellung in das Firmenverzeichnis beigebrachten Daten, Informationen
und Vorlagen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren. Insbesondere hat der
Kunde dafür Sorge zu tragen, dass keine gesetzes- oder sittenwidrigen Inhalte
weitergegeben werden. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm übermittelten
Daten wahr unvollständig sind. Er sichert weiter zu, die Netprom unmittelbar
darüber zu informieren, falls sich diese Daten ändern.
3)
Der Kunde ist dazu verpflichtet,
die online gestellten Inhalte unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von fünf
Tagen ab Mitteilung der Einstellung in das Firmenverzeichnis zu überprüfen und
auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren. Änderungswünsche sind
in Textform oder per E-Mail an die Netprom zu übermitteln.
4)
Dem Kunden ist bekannt, dass die
Einstellung der Daten, Informationen und Vorlagen in das wir im Verzeichnis
erst erfolgen kann, wenn der Kunde selbige beigebracht hat.
§ 6
Art und Umfang der Bild- und
Textvorlagen des Kunden
1)
Der Kunde stellt der Netprom alle
Informationen, Daten und Vorlagen eigenverantwortlich zur Verfügung. Dies
beinhaltet insbesondere aber nicht nur Fotos, Texte, Prospekte usw.
2)
Der Kunde wird der Netprom
Adressen und links zu seinen weiteren Internetauftritten zur Verfügung stellen.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht nur Links zu Facebook, Instagram, Twitter,
Xing, Pinterest LinkedIn, reddit, YouTube, Vimeo usw. Soweit dafür Zugangsdaten
erforderlich sind, obliegt es dem Kunden, diese an die Netprom zu übermitteln.
3)
Der Kunde haftet gegenüber der
Netprom und dem genutzten Firmenverzeichnis dafür, dass eine Nutzung,
insbesondere Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Informationen, Daten
und Vorlagen möglich und rechtmäßig ist. Soweit Dritte die Netprom oder dem
Betreiber des gewählten Firmenverzeichnisses in Anspruch nehmen, stellt der
Kunde die Netprom und den Betreiber des Firmenverzeichnisses von Ansprüchen
Dritter auf entsprechende Aufforderung hin frei.
4)
Der Kunde versichert, dass ihm die
Rechte an den übermittelten Informationen, Daten und Vorlagen für die Nutzung
im Internet im Rahmen des Filmverzeichnisses zustehen. Insbesondere
verpflichtet er sich dazu, nur Inhalte weiterzugeben, die nicht gegen
wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen gute Sitten verstoßen. Mit der
Weiterleitung der Daten, Informationen und Vorlagen versichert der Kunde, dass
er die Rechtmäßigkeit der Nutzung im Rahmen des Firmenverzeichnisses und im Internet
zuvor umfassend geprüft hat.
5)
Der Kunde gewährt Netprom und den
durch Netprom beauftragten weiteren Unternehmen an sämtlichen Texten, Bildern,
Daten, Informationen und Vorlagen ein unentgeltliches, auf die Laufzeit des
Nutzungsverhältnisses begrenztes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht schließt auch
die Nutzung durch Dritte, welche von Netprom zur Erfüllung der Netprom
obliegenden Aufgaben genutzt werden, mit ein.
6)
Der Kunde verpflichtet sich dazu,
Netprom unverzüglich über eine mögliche Inanspruchnahme, Haftung oder sonstige
Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Nutzung der zur Verfügung gestellten
Daten, Informationen nur Vorlagen in Kenntnis zu setzen und Netprom bei der
Abwehr von Ansprüchen vollumfassend und unverzüglich zu unterstützen.
§ 7
Leistungserbringung durch die
Netprom
1)
Die Netprom wird die ihr
obliegenden Leistungen gewissenhaft und im Rahmen des technisch möglichen
erbringen.
2)
Die Netprom garantiert keine
Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft. Die Netprom bemüht sich darum, die
Dienste möglichst unterbrochen aufrechtzuerhalten. Ein Anspruch auf eine
bestimmte Onlineverfügbarkeit besteht nicht.
3)
Die Netprom ist berechtigt, die
ihr obliegenden Verpflichtungen auch durch von ihr beauftragte Unternehmen
durchführen und erbringen zu lassen.
4)
Es ist der Netprom und dem
Betreiber des Firmenverzeichnisses ausdrücklich erlaubt, die Domain unter der
das Firmenverzeichnis betrieben wird, soweit erforderlich, zu ändern. In einem
solchen Fall hat die Netprom dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte vollständig
und in gleichbleibender Qualität übertragen werden.
5)
Die vom Kunden zur Verfügung
gestellten Daten, Informationen und Vorlagen werden durch die Netprom und
weiteren für die Erstellung des Eintrags im Firmenverzeichnis tätigen
Unternehmen erfasst und gespeichert. Der Kunde ist ausdrücklich mit der
Speicherung seiner Daten, Informationen und Vorlagen einverstanden.
§ 8
Entgelte und Rechnungstellung
1)
Die von der Netprom berechneten Entgelte
regelt die auf der Website der Netprom befindliche Preisliste in ihrer jeweils
gültigen Fassung, sofern nicht davon abweichende, einzelvertragliche Regelungen
getroffen wurden. Die sich aus der Preisliste ergebenden Entgelte und die
einzelvertraglich vereinbarten Entgelte verstehen sich jeweils zzgl. der
jeweils geltenden gesetzlichen USt.
2)
Die Zahlungen sind vom Kunden
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung zu leisten. Entscheidend ist
der Zahlungseingang. Soweit die Entgeltforderung von der Netprom an Dritte
abgetreten ist oder die Rechnungstellung durch Dritte Erfolg, sind die
Zahlungen an die auf der Rechnung angegebene Bahnverbindung zu leisten.
3)
Bei einer Zahlung innerhalb von
sieben Tagen nach Rechnungserstellung werden 3 % Skonto gewährt.
4)
Die Netprom ist berechtigt, die
Veröffentlichung des Firmeneintrags bis zum vollständigen Ausgleich der sich
aus den Rechnungen ergebenden Zahlungen zurückzuhalten. Der Kunde verzichtet
auf ein ihm gegebenenfalls zustehendes Zurückbehaltungsrecht wegen einer noch
nicht erfolgten Veröffentlichung. Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet.
5)
Gerät der Kunde mit einer Zahlung
in Verzug, ist die Netprom berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen
Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen und insbesondere die
Einstellung im Firmenverzeichnis bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu
sperren.
6)
Abweichende Zahlungsvereinbarungen
sind zwischen der Netprom und dem Kunden schriftlich zu vereinbaren.
7)
Eine Aufrechnung durch den Kunden
mit anderen Forderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen ist gegenüber der
Netprom nur dann möglich, wenn die Forderung anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt ist.
§ 9
Haftung
1)
Die Netprom haftet, soweit nicht
ein anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ist
grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit für die Netprom, ihre Vertreter und
Erfüllungsgehilfen, für sämtliche Ansprüche, also auch für Schäden an
Rechtsgütern und Sachen des Kunden, ausgeschlossen.
2)
Vom Ausschluss nicht erfasst sind
vertragswesentliche Pflichten (sogenannte Kardinalpflichten), sowie Ansprüche
aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem
Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für Verletzung von Kardinalpflichten ist auf
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Damit ist z.B. eine
Haftung für Geschäftserwartungen, erhoffte Einsparungen etc. ausgeschlossen.
3)
Im Übrigen ist die Haftung der
Netprom auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4)
Sofern zwischen den Kunden und
Dritten durch Nutzung des Firmenverzeichnisses Verträge geschlossen werden, ist
die Netprom hieran nicht beteiligt und wird auch kein Vertragspartner. Eine
Haftung der Netprom im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden
und Dritten damit ausgeschlossen.
§ 10
Sonstiges und Schlussbestimmungen
1)
auf das Rechtsverhältnis zwischen
dem Kunden und der Netprom aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des
Firmenverzeichnisses finden diese AGB sowie das Recht der Bunderepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrecht Anwendung. Etwaig entgegenstehenden
AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2)
Die Netprom ist zur Teilnahme an
einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder
bereit noch verpflichtet.
3)
Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Düren, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
4)
Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch in
Bezug auf dieses Schriftformerfordernis selbst. Ausreichend ist insoweit
Korrespondenz per Fax oder E-Mail.
5)
Sollte eine Regelung dieser AGB
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt. In diesem Fall sind beide Vertragsparteien verpflichtet, diesen
Vertrag ergänzend so auszulegen, wie es seinem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am
nächsten kommt. Die Vertragsparteien sind darüber hinaus dazu verpflichtet,
unwirksame, nichtige oder undurchführbare Regelungen durch solche wirksamen Reglungen
zu ersetzen, die ihrem Inhalt nach der unwirksamen, nichtigen oder
undurchführbaren Regelung am nächsten kommt.